Liebe Musikschulfreunde,
aus gegebenem Anlass findet man folgend die aktuellen Infos zur Musikschule und Corona:
Update 04.04.2022
- Ab Montag, dem 04.04.2022, sind in der MS alle in NRW verordneten Maßnahmen aufgehoben und jeder soll nun eigenverantwortlich handeln. Die Mitarbeiter und Teilnehmer können also frei entscheiden, ob, wann und wo sie zB eine Maske tragen oder einen Test durchführen sollten. – Zum allgemeinen Schutz empfehlen wir jedoch, zunächst nicht auf die Maske und die Abstandsregel zu verzichten.
Update 04.03.2022 und 19.03.2022
Es gelten nun folgende neue Regeln für den Musikschulbetrieb:
- Ab Freitag, den 04.03.2022 fallen der Musikschul- und Tanz-Unterricht sowie die Veranstaltungen wieder unter die 3G-Regelung. Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht, dabei gilt weiterhin 2G-Plus. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen.
- die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden und die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden
- in der Musikschule müssen medizinische Masken getragen werden / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
- an den Eingangstüren kann zur eigenen Sicherheit ein QR Code der Corona Warnapp gescannt werden. Falls es zu einer Risikobegegnung kommen sollte, wird man anonym benachrichtigt
Update 09.02.2022
Ab dem 09.02.22 gelten nunmehr ergänzend folgende Regeln für den Musikschulbetrieb:
- Ballett- und Blas- und Gesangsunterricht:
In den Bereichen Gesang, Blasinstrumente und Tanz ist weiterhin ein zusätzlicher max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h alter PCR-Test notwendig. Ausgenommen sind die folgenden Personengruppen: Schüler:innen bis einschließlich 15 Jahren gelten ohne Vorlage eines Nachweises als getestet, Schüler:innen ab 16 Jahren benötigen eine Bescheinigung der Schule (Bestätigung über die Schulzugehörigkeit und Teilnahme an den regelmäßigen Testungen). Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder die Kriterien aus §2 Abs. 9 CoronaSchVO erfüllen, müssen ebenso keinen zusätzlichen Test vorweisen.
- Für den übrigen Präsenzunterricht gilt:
- Nur Corona geimpfte und genesene Personen erhalten Zugang zur Musikschule. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn ihren Status beim Lehrer nachweisen.
- Schüler:inen der allgemeinbildenden Schulen sind ohne Altersgrenze hiervon ausgenommen.
- die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden und die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden
- in der Musikschule müssen medizinische Masken getragen werden / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
- an den Eingangstüren kann zur eigenen Sicherheit ein QR Code der Corona Warnapp gescannt werden. Falls es zu einer Risikobegegnung kommen sollte, wird man anonym benachrichtigt
Update 13.01.2022
Ab dem 13.01.22 gelten nunmehr ergänzend folgende Regeln für den Musikschulbetrieb:
- Ballett- und Blas- und Gesangsunterricht:
In der neuen Coronaschutzverordnung wurden die Regelungen zum Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht sowie für den Tanzunterricht angepasst. Für zweifach geimpfte und genesene Personen über 15 Jahren ist hierbei zusätzlich ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske notwendig. Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten.
Schulpflichtige Schüler:innen bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt und gelten auch dort, wo zusätzlich eine Testerfordernis besteht, als getestete Personen. Bis zum Ablauf des 16. Januars werden auch 16- und 17-jährige Schüler:innen immunisierten Personen gleichgestellt. Ab dem 17. Januar entfällt diese Regelung nach aktuellem Stand.
- Für den übrigen Präsenzunterricht gilt:
- Nur Corona geimpfte und genesene Personen erhalten Zugang zur Musikschule. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn ihren Status beim Lehrer nachweisen.
- Personen bis zum Alter von 15 Jahren (ab dem 17.01.22) sind hiervon ausgenommen.
- die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden und die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden
- in der Musikschule müssen medizinische Masken getragen werden / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
- an den Eingangstüren kann zur eigenen Sicherheit ein QR Code der Corona Warnapp gescannt werden. Falls es zu einer Risikobegegnung kommen sollte, wird man anonym benachrichtigt
Update 03.12.2021
Ab dem 06.12.21 gilt erweiternd zu den Regeln vom 24.11.:
- Nur Corona geimpfte und genesene Personen erhalten Zugang zur Musikschule. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn ihren Status beim Lehrer nachweisen.
- Personen bis zum Alter von 17 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Update 24.11.2021
Ab Mittwoch dem 24.11.21 gilt an Musikschulen in NRW die 2 G Regel. Das heißt:
- Nur Corona geimpfte und genesene Personen erhalten Zugang zur Musikschule. Sie müssen vor Unterrichtsbeginn ihren Status beim Lehrer nachweisen.
- Personen bis zum Alter von 15 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Update 01.11.2021
Folgend eine Zusammenfassung der aktuellen Corona Regeln, die die Musikschule betreffen:
- der Präsenzunterricht ist in allen Bereichen erlaubt / die Voraussetzungen sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden und die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden
- auf den Gängen müssen medizinische Masken getragen werden / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
- sobald man im Unterricht einen festen Platz eingenommen hat und die Abstandsregeln einhält, darf die Maske abgenommen werden.
- an den Eingangstüren kann zur eigenen Sicherheit ein QR Code der Corona Warnapp gescannt werden. Falls es zu einer Risikobegegnung kommen sollte, wird man anonym benachrichtigt
- im Ballettunterricht gilt die 3 G Regel. Das heißt, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR oder Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. sein darf) am Unterricht teilnehmen dürfen – Kinder im Vorschulalter sind davon ausgenommen, Schulkinder gelten aufgrund der Schultestungen als getestet
- bei Veranstaltungen der MS muss die 3 G Regel eingehalten werden. Es besteht Maskenpflicht solange kein fester Sitzplatz mit einem Abstand von 1,5m eingenommen wurde
Update 23.08.2021
- In der aktuellen NRW Coronaschutzverordnung gibt es keine neuen Regelungen zum Musikschulunterrichtsbetrieb. Somit bleibt es zunächst bei den Regelungen vom 18.06.2021 (s.u.).
- Im Ballettunterricht gilt nun die 3 G Regel. Das heißt, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR oder Schnelltest, der nicht älter als 48 Std. sein darf) am Unterricht teilnehmen dürfen. – Kinder im Vorschulalter sind davon ausgenommen, Schulkinder gelten aufgrund der Schultestungen als getestet.
Update 18.06.2021
Unsere derzeitigen Corona Regeln in der MSKL zusammengefasst:
- der Präsenzunterricht ist in allen Bereichen erlaubt / die Voraussetzungen sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden und die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden
- auf den Gängen müssen medizinische Masken getragen werden / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
- An den Eingangstüren kann zur eigenen Sicherheit ein QR Code der Corona Warnapp gescannt werden. Falls es zu einer Risikobegegnung kommen sollte, wird man anonym benachrichtigt.
Update 10.06.2021
- ab Freitag, dem 11.06.2021, entfällt die Testnachweispflicht an unserer Musikschule
Update 04.06.2021
- ab Montag, dem 07.06.2021, ist für Einzel- und Zweiergruppenunterricht generell kein Testnachweis mehr erforderlich
Update 31.05.2021
- Ab Mittwoch, dem 02.06.21 ist, aufgrund des Erreichens der Inzidenzstufe 1 im Kreis Wesel, an der MSKL der Präsenzunterricht ohne Maske am festen Sitzplatz möglich, jedoch ist weiterhin ein Test erforderlich.
Update 27.05.2021
Ab Montag, dem 31.05.2021, sind wieder alle Angebote der Musikschule unter folgenden Bedingungen in präsenz möglich. Ausgenommen ist nur das JuKiRO. Sollten Schüler den neuen Regelungen nicht folgen können, ist hier natürlich weiterhin ein Ausweichen in den Online Unterricht gestattet.
- Jeder schulpflichtige Schüler erhält in seiner Schule nach den dortigen Coronatests eine negative Corona-Testbescheinigung, welche er dem Musikschullehrer vor Beginn des Unterrichtes vorlegen muss. Alternativ ist auch die Vorlage einer negativen Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums möglich, welches nicht älter als 48 Stunden ist.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen.
- Alle Musikschüler, die nicht mehr schulpflichtig sind (in der Regel Erwachsene) müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen: Impfbescheinigung (zweite Impfungen vor 14 Tagen abgeschlossen), Corona Krankheit durchlebt oder Testbescheinigung eines Testzentrums, nicht älter als 48 Stunden. – Sollte dies nicht erfolgen, darf der Präsenzunterricht nicht stattfinden und es bleibt hier beim Onlineunterrichsangebot.
- In der MSKL gilt nach wie vor die Maskenpflicht mit medizinischen Masken, auch während des Unterrichtes! Nur beim Singen und Blasinstrumentespiel darf diese abgesetzt werden.
- Es gilt weiterhin die Abstandsregel: generell 1,5m und 2m beim Singen und beim Blasinstrumenteunterricht.
Update 21.05.2021
- ab Montag, dem 31.05.2021, findet der JeKits Instrumentalunterricht wieder an allen Kamp-Lintforter Grundschulen in Präsenz statt.
Update 13.05.2021
- es gelten weiterhin die Regeln des Updates vom 07.05.2021
- jedoch ist der Präsenzunterricht nun nur bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren gestattet, alle anderen Schüler bleiben zunächst im Onlineunterricht
Update 07.05.2021
- ab Montag (10.05.) ist der Präsenzunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie Vorschulkinder in der Musikschule wieder möglich / auf Wunsch kann weiterhin in Absprache zwischen Lehrer und Schüler der Online-Unterricht als Ersatz stattfinden (demnach sind Präsenz- und Online-Unterrichtsformen gleichberechtigt durchführbar)
- alle anderen (z.B. Berufstätige, Studenten und Rentner) bleiben zunächst im Online Unterricht
- das JeKits der Klassen 1 darf wieder stattfinden
- der Ballett, Ensembleunterricht und JeKits-Instrumentalunterricht darf weiterhin nicht erteilt werden
Folgend die Regeln für den Präsenzunterricht in der Musikschule:
- der Unterricht ist hier bis zu einer Gruppenstärke von 5 Schülern erlaubt / die Voraussetzungen sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden
- es müssen medizinische Masken getragen werden, Ausnahmen gibt es für den Gesangs- und Blasinstrumente-Unterricht / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
Update 27.04.2021
- aufgrund der hohen Inzidenzzahl im Kreis Wesel, befindet sich die MSKL ab Donnerstag, den 29.04.21, wieder ausschließlich im Online-Betrieb. Ein Präsenzunterricht ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
Update 15.04.2021
Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW werden ab dem 19.04.2021 folgende Regelungen gültig:
- ab Montag (19.04.) ist der Präsenzunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in der Musikschule wieder möglich / auf Wunsch kann weiterhin in Absprache zwischen Lehrer und Schüler der Online-Unterricht als Ersatz stattfinden (demnach sind Präsenz- und Online-Unterrichtsformen gleichberechtigt möglich)
- alle anderen (z.B. Berufstätige, Studenten, Rentner und Vorschulkinder) bleiben zunächst im Online Unterricht
- das JeKits der Klassen 1 darf wieder stattfinden
- der Ballett, Ensembleunterricht und JeKits-Instrumentalunterricht darf weiterhin nicht erteilt werden
Folgend die Regeln für die schulpflichtigen Kinder und Jugendliche im Präsenzunterricht der Musikschule:
- der Präsenzunterricht ist hier bis zu einer Gruppenstärke von 5 Schülern erlaubt / die Voraussetzungen sind:
- es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden
- es müssen medizinische Masken getragen werden, Ausnahmen gibt es für den Gesangs- und Blasinstrumente-Unterricht / Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen
Update 10.04.2021
- aufgrund der aktuellen NRW Coronaschutzverordnung, ist die Musikschule zunächst ab dem 12.04. bis zum 18.04. erneut geschlossen
- der Unterricht der Musikschule findet somit ab dem 12.04. erneut ausschließlich online statt
- der JeKits-Unterricht findet aufgrund der Schulschließungen (12.04. bis voraussichtlich 18.04.) nicht statt
- der Ballettunterricht kann weiterhin nicht stattfinden
Update 26.03.2021
- Wie es nach den Oster-Schulferien weitergehen wird, ist derzeit noch unklar. Sobald sich eine neue Regelung gemäß der dann geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW darstellt, wird diese hier veröffentlicht.
Update 05.03.2021
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW (ab dem 08.03.21) ermöglicht folgende Öffnungen:
- der Präsenzunterricht ist bis zu einer Gruppenstärke von 5 Schülern wieder möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Es muss ein Mindestabstand mit einem Radius von 1,5m und beim Gesang und Blasinstrumentespiel von 2m eingehalten werden.
- Es müssen medizinische Masken getragen werden, Ausnahmen gibt es für den Gesangs- und Blasinstrumente-Unterricht. Kinder bis 14 Jahre dürfen auch alternative Masken tragen, Kinder im Vorschulalter sind von der Maskenpflicht befreit.
- Der Ballettunterricht ist weiterhin nicht erlaubt.
Für die MSKL bedeutet das:
- ab dem 08.03.21 findet der Instrumentalunterricht wieder in der Musikschule in Präsenz statt.
- Ensemble Stunden sind aufgrund der Abstandsregel vorerst nicht möglich.
- Auf Wunsch kann weiterhin der Online-Unterricht als Ersatz stattfinden. Hierfür muss man mit dem Lehrer eine Absprache treffen. Es sind also Präsenz- und Online-Unterrichtsformen gleichberechtigt möglich.
- Der JeKits Instrumentalunterricht findet auf Wunsch der Grundschulleitungen zunächst weiterhin nicht statt.
Update 20.02.2021
Die aktuelle NRW Coronaschutzverordnung (ab dem 22.02.) ermöglicht uns zunächst keine Veränderung. Wir erwarten jedoch mögliche Öffnungen nach dem 07.03.21.
So bleibt es zunächst wie folgt:
- der Ballett und JeKits-Unterricht kann weiterhin nicht erteilt werden.
- der Online-Unterricht für alle Musikschulschüler bleibt bestehen.
Update 20.01.2021 / 15.02.2021
- der Lockdown wurde von der Regierung bis zum 07.03.21 verlängert. Somit findet der Unterricht der Musikschule, wie mit dem Lehrer vereinbart, weiterhin im Online-Unterricht statt. – (Die hierfür nötige Einverständniserklärung ist folgend verlinkt.)
- „Einverständniserklärung zum Online-Unterricht in Corona Zeiten“
- Ballett und JeKits finden nicht statt. Hierfür wird auch weiterhin kein Schulgeld erhoben.
- Für den ausfallenden Unterricht werden wir kein Schulgeld erheben, man kann jedoch für den Erhalt der Musikschule hier spenden – vielen Dank an alle, die uns unterstützen wollen!
Update 05.01.2021
- der Lockdown wurde von der Regierung bis zum 31.01.21 verlängert. Somit findet der Unterricht der Musikschule, wie mit dem Lehrer vereinbart, ab Montag dem 11.01. im Online-Unterricht statt. – (Die hierfür nötige Einverständniserklärung ist folgend verlinkt.)
- „Einverständniserklärung zum Online-Unterricht in Corona Zeiten“
- Ballett und JeKits findet bis auf weiteres nicht statt. Hierfür wird auch weiterhin kein Schulgeld erhoben.
Update 15.12.2020
- Ab dem 16.12.2020 befindet sich die MSKL im Lockdown und ist bis zum Ende der Weihnachtsferien am 10.01.21 geschlossen. Die verbleibenden drei Unterrichtstage vor den Weihnachtsferien (16. bis 18.12.20) finden, wie mit dem Lehrer vereinbart, im Online Unterricht statt.
- „Einverständniserklärung zum Online-Unterricht in Corona Zeiten“
Update 11.12.2020
- Aufgrund der neuen Corona Schulverordnung des Landes NRW, wird in der Woche vom 14. bis zum 18.12. an den Kamp-Lintforter Grundschulen kein JeKits unterrichtet.
Update 03.12.2020
Die Maßnahmen vom 04.11.2020 sind zunächst bis zum 10.01.2021 verlängert worden. Sie lauten:
- Der Musik Unterricht in der MSKL wird erteilt.
- Der Ballett Unterricht darf weiterhin nicht statt finden.
- Der Ensemble Unterricht (Bands, Orchester, Chor, JeKits+ Ensemble, JuMP-Ensemble etc) darf ebenfalls nicht stattfinden.
Darüber hinaus beginnen die Weihnachtsferien bereits am 21.12.2020. Das bedeutet für die Musikschule, dass auch hier am 18.12.2020 der letzte Unterrichtstag im Jahr 2020 stattfinden wird.
Update 06.11.2020
Derzeit darf der Präsenzunterricht in der MS stattfinden. – Wir wollen aber für einen eventuell kommenden Lockdown vorbereitet sein. Aus diesem Grund bitten wir jeden Schüler, der in den Räumen der Musikschule unterrichtet wird, vorsorglich um sein Einverständnis zum Online (Ersatz) Unterricht bei einer Corona Pandemie bedingten Schließung der MSKL.
Bitte übersenden Sie/Ihr dafür über folgenden Link Ihr/Dein Einverständnis:
„Einverständniserklärung zum Online-Unterricht in Corona Zeiten“
Update 04.11.2020
- ab dem 05.11. ist die Schließung der Musikschulen in NRW aufgehoben. Der Unterricht wird also wieder normal in der MSKL erfolgen.
- Der Ballett Unterricht darf weiterhin nicht erfolgen.
- Der Ensemble Unterricht (Bands, Orchester, Chor, JeKits+ Ensemble, JuMP-Ensemble etc) darf nicht stattfinden.
Update 02.11.2020
- für den ausfallenden Unterricht werden wir kein Schulgeld erheben
- man kann jedoch für den Erhalt der Musikschule hier spenden – vielen Dank an alle, die uns unterstützen wollen!
Update 01.11.2020
- Bisher ist der JeKits Unterricht in den Grundschulen nicht von der Schließung betroffen. Somit läuft der Unterricht in diesem Bereich regulär nach den Bestimmungen der Grundschulen weiter.
Update 30.10.2020
- vom 02. bis zum 30.11.2020 sind alle Bildungsangebote der Musikschulen in NRW untersagt.
- es findet in dieser Zeit somit kein Musikschul- und Ballettunterricht statt.
- ob der JeKits-Unterricht in den Grundschulen ebenfalls betroffen ist, wird derzeit noch geprüft. Infos hierzu folgen in diesem Ticker…
Update 28.09.2020
- Ab 10.2020 findet wieder das JeKits+Ensemble in getrennten Gruppen in der MSKL statt.
NICHT statt findet weiterhin:
- JuKiRo
- Chöre
- Veranstaltungen
- Workshops
Update 27.08.2020
- Ab dem 01.09.2020 findet der Ballettunterricht wieder in vollem Umfang in der Sporthalle an der Friedrich-Heinrich-Allee 24 statt. / Für 09.2020 wird kein Schulgeld erhoben, sondern mit der Zahlung von 08.2020 verrechnet.
Update 13.08.2020
Heute teilte uns die Stadt Kamp-Lintfort mit, dass aufgrund von coronabedingten Raumproblemen die Sporthalle an der Friedrich-Heinrich-Allee 24 gesperrt wurde.
Das bedeutet für uns, dass es bis auf weiteres keinen Ballettunterricht geben wird.
Die Situation kann sich jedoch wieder spontan ändern. Wir werden an dieser Stelle sofort alle Infos hierzu veröffentlichen.
Update 12.08.2020:
NRW Verordnung ab dem 12.08.2020:
- Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygiene-Regeln und eine Maskenpflicht im Gebäude der Musikschule.
- Der Instrumental- und Ballett-Unterricht findet wieder komplett unter Berücksichtigung der Abstandsregeln statt.
Der JeKits und JeKits+ Unterricht an den Grundschulen wird wieder aufgenommen.
- Grundschule am Niersenberg: ab dem 24.08.2020
- Grundschule am Pappelsee: ab dem 24.08.2020
- Ernst-Reuter-Grundschule: 24.08.2020
NICHT statt findet weiterhin:
- JuKiRo
- „JeKits+Ensemble“
- Chöre
- Veranstaltungen
- Workshops
Update 28.06.2020:
Derzeit hoffen wir nach den Sommerferien sukzessiv ins normale Musikschulleben zurückkehren zu können.
Weitere Öffnungen, wie z.B. im JeKits-, Ballett- und Ensemblebereich sind aus heutiger Perspektive in Aussicht gestellt. Jedoch müssen wir die weiteren zukünftigen Maßnahmen zur Infektionseindämmung noch abwarten. Erst Mitte August können wir also konkrete Aussagen zum Weiterbetrieb unserer MS mitteilen.
Das Team der Musikschule wünscht bis dahin allen Freunden unsere MS alles Gute und natürlich Gesundheit!
Update 28.05.2020:
Neue NRW Verordnung ab dem 30.05.2020:
- Im Instrumental- und Gesangsbereich der MS bleibt es bei den bisherigen Verordnungen der Landesregierung.
- Beim Ballett und Tanzunterricht wird unter der Voraussetzung der Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,5 m ab dem 03.06. wieder der Tanzunterricht an der Friedrich-Heinrich-Allee 24 beginnen. Unsere Tanzpädagogin Frau Herrmann, wird alle Teilnehmer persönlich hierzu informieren.
- Da der Mindestabstand bei den Kleinen nicht einzuhalten ist, müssen die Kinder bis 7 Jahre weiterhin pausieren und eine weiterreichende NRW Verordnung abwarten.
Update 22.05.2020:
- Ab dem 03.06. darf und wird wieder Ballett in der Sporthalle an der Friedrich-Heinrich-Allee 24 stattfinden, jedoch nur für die Altersgruppen, die in der Lage sind den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. (Umkleiden und Waschräume dürfen noch nicht genutzt werden!) – Sollte es zum Monatswechsel zu weiteren Lockerungen kommen (Entfall der 1,5m Abstandsregel im Sport), können alle Ballettgruppen wieder starten.
Update 13.05.2020:
- Ab sofort ist wieder Gruppenunterricht in Instrumental- und Gesangsbereichen unter folgenden Bedingungen an der MS erlaubt, jedoch noch kein Ensembleunterricht!
Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen muss eingehalten werden.
Pro Person muss eine Raumfläche von 5qm zur Verfügung stehen.
Im Bläser und Gesangsbereich muss eine Raumfläche von 10qm pro Person zur Verfügung stehen.
- Werden die o.g. Bedingungen eingehalten, ist das Tragen einer Maske während des Unterrichts nicht mehr zwingend erforderlich, jedoch weiterhin empfohlen. Sobald der Unterrichtsraum verlassen wird, ist die Maskenpflicht im Gebäude der MSKL weiterhin verpflichtend.
Alle Regeln vom 04.05. bleiben bis auf die o.g. Erweiterungen gültig.
Update 04.05.2020:
nun ist es soweit, in der MSKL beginnt am Dienstag, 05.05., wieder der Unterricht in folgender Form:
- Nur Einzelunterricht.
- 2er Gruppen kommen getrennt a 22,5 Minuten.
- 3er Gruppen kommen getrennt a 15 Minuten oder 30 Minuten 14-tägig, je nach individueller, dem Alter und Lernstand entsprechend sinnvollen Absprache.
- Alle größeren Gruppen finden weiterhin nicht statt!
Alle Schüler werden zeitnah von ihren Lehrern kontaktet und erhalten Infos zum Zeitfenster des individuellen Unterrichts.
Folgendes gibt es für alle Besucher des Hauses zu beachten:
- Nur erkältungssymptomfreie Personen dürfen das Gebäude betreten.
- Die Schüler betreten allein, ohne Begleitung das Gebäude.
- Jeder hält sich nur zu seiner Unterrichtszeit im Gebäude auf.
- Jeder hält immer 1,5 m Abstand, auch im Treppenhaus!
- Jeder trägt eine Maske, die nur beim Gesang und beim Blasinstrumentespielen abgenommen werden darf.
- Jeder wäscht sich nach dem Betreten des Gebäudes die Hände.
JeKits findet weiterhin nicht statt.
Update 02.05.2020/2:
Da der Stadt noch keine Dokumente der Landesregierung zum im Netz und der Presse veröffentlichten Beschluss vorliegen, kann sie heute noch keine Auskünfte über das Öffnungsprozedere der MSKL geben.
Eine Handlungsvorgabe wird somit voraussichtlich am Montag, nach dem Eintreffen konkreter Unterlagen hierzu, erfolgen.
Eine Öffnung kann also frühestens am Dienstag vorgenommen werden. Wir informieren weiterhin hier aktuell über alle Neuigkeiten zur MSKL.
Update 02.05.2020:
Es ist in Aussicht, dass wir gemäß der neuen NRW Verordnung vom 01.05., ab Montag den 04.05., den Unterrichtsbetrieb im Einzelunterricht in der MS wieder starten können.
Es fehlt derzeit noch eine Stellungnahme der Stadt als Entscheidungsbehörde. Sobald diese vorliegt, werden wir hier im Detail informieren…
Der JeKits Unterricht wird zunächst jedoch nicht stattfinden.
Update 16.04.2020:
Auf behördliche Anweisung bleibt die MSKL weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen und öffnet nicht zum 20.04.! – Sollte die Anweisung nach dem 04.05. fortbestehen, werden wir vertragsgemäß ab Mai bis zum Ende der Schließung kein Schulgeld mehr erheben.
Update 18.03.2020:
Bezüglich der Schulgeldzahlungen möchten wir alle Schüler wie folgt informieren:
Auch für unseren Kulturbetrieb ist die derzeitige Situation existenzgefährdend.
Da die Schulgelder den Hauptanteil unserer Einnahmen ausmachen, werden wir nach der Einstellung der Schulgeldzahlungen in erhebliche finanzielle Schieflage geraten. Wir vertrauen daher auf die Zusage der Politik, die entsprechende Rettungsschirme entwickeln möchte. Derzeit ist dies konkret jedoch noch nicht in Sicht.
Wir werden wie folgt vorgehen:
- Nur im Rahmen unserer vertraglichen Vereinbarungen wird das Schulgeld weiter eingezogen. Sollte die Musikschulschließung über den 19.04.2020 hinaus verordnet werden, stoppen wir das Einzugsverfahren vertragsgerecht ab Mai 2020.
- Hintergrund: Laut Vertrag gibt es je Schulhalbjahr (01. Oktober bis 31. März / 01. April bis 30. September) zwei mögliche Ausfalltage aufgrund von höherer Gewalt. Diese Tage werden wir in unsere Berechnungen einbeziehen. Sie wären dann jedoch spätestens bis Ende April verbraucht.
JeKits:
- JeKits ist ein Projekt der Stadt Kamp-Lintfort, mit dessen Durchführung wir beauftragt wurden.
- Wie hier die Fortführung der Schulgeldzahlungen vorgenommen werden muss, wird von der Stadt geprüft. Sie arbeitet aber derzeit an der Leistungsgrenze und bittet daher noch um Geduld.
- Bis zu einem abschließenden Ergebnis, werden wir zunächst das gleiche Verfahren (s.o.) wie bei den regulären Musikschulverträgen vornehmen.
Solidaritätsaufruf
Wir bitten alle Schüler, die uns unterstützen wollen und können und derzeit coronabedingt keinen Unterricht erhalten können, auch zukünftig das Schulgeld als Spende der Musikschule zukommen zu lassen. Hierfür werden wir, anders als beim Schulgeld, auch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung ausstellen!
Sollten Sie uns also unterstützen und für uns spenden wollen, finden Sie folgend das entsprechende Online Formular:
Individuelle Spende:
Update 16.03.2020:
Ab dem 17.03.2020 bleibt die Musikschule auf behördliche Anweisung geschlossen. Diese Regelung dauert zunächst bis zum 19.04.2020.
Update 13.03.2020:
Das Land NRW hat alle öffentlichen Landeseinrichtungen geschlossen. Die Musikschulen jedoch stehen unter regionaler Regie. Hier darf nur eine regionale Behörde, meistens das Gesundheitsamt vor Ort, eine Schließung anweisen. Das ist bis heute jedoch nicht passiert.
- JeKits wird ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres nicht mehr unterrichtet, da die allgemeinbildenden Schulen geschlossen sind.
- Die Musikschule Kamp-Lintfort bleibt zunächst offen und ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Jeder Kursteilnehmer muss also selbst entscheiden, ob er seinen Unterricht wahrnehmen will oder fernbleiben möchte.
Solltet ihr nicht kommen wollen oder können, freuen wir uns über eine kurze Nachricht hierzu.